Das Plus für Ihre Vision.
+ Unterstützer
Wir hören zu und handeln in Ihrem Sinne.
+ Optimierer
Ihr verlässlicher Partner mit über 20 Jahren Erfahrung.
+ Vereinfacher
Wir machen komplexe Themen für Sie greifbar.
Weniger Zahlennebel, mehr Klarheit für die Zukunft
Wir schaffen Orientierung im Komplexen – damit Sie den Blick frei haben für das, was zählt. Mit Fachwissen, Erfahrung und einem klaren Blick für das Wesentliche stehen wir an Ihrer Seite: unterstützend, vorausschauend und mit dem Anspruch, Ihnen Entscheidungen leichter zu machen. Denn gute Beratung heißt für uns: zuhören, verstehen und mitdenken.
Unser Branchen-Know-How
+ Arzt-/Zahnarztpraxen
+ Pflege
+ MVZ & Apotheken
+ Heilmittelerbringer
+ Organisationsentwicklung Mittelstand

Heilberufe im Fokus – Ihre Kanzlei mit dem Plus für den Gesundheitsmarkt
Spezialisierte Beratung für Praxen, Apotheken und MVZs
- Gründung, Übernahme & Nachfolge
- Steuer- & Finanzkonzepte für Heilberufler
- Abrechnung, Vergütung & Praxiscontrolling
- Kooperationsmodelle & Investitionen
e-Rechnung & Co. – Ihre digitale Steuerkanzlei mit dem Plus
Effiziente Prozesse durch digitale Lösungen
- Digitale Belegverarbeitung & Buchhaltung
- Automatisierte Workflows
- Schnelle Kommunikation
- Sicherer Datenaustausch & GoBD-konforme Archivierung
Aktuelles – von uns für Sie
Die steuerlichen Pläne aus dem Koalitionsvertrag: Was kommt jetzt auf uns zu?
Im April 2025 haben die CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vorgestellt. Blickt man auf die steuerlichen Aspekte, dann sind einige Vorhaben bereits präzise formuliert (z. B. dauerhafte Erhöhung der Entfernungspauschale zum 1.1.2026...
Zufluss bilanzierter, aber nicht ausgezahlter Darlehenszinsen
Dem alleinigen oder jedenfalls beherrschenden Gesellschafter fließt eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen „seine“ Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu. Denn ein beherrschender Gesellschafter hat es regelmäßig in der Hand, sich geschuldete...
Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft
Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und...