Das Plus für Ihre Vision.
+ Unterstützer
Wir hören zu und handeln in Ihrem Sinne.
+ Optimierer
Ihr verlässlicher Partner mit über 20 Jahren Erfahrung.
+ Vereinfacher
Wir machen komplexe Themen für Sie greifbar.
Weniger Zahlennebel, mehr Klarheit für die Zukunft
Wir schaffen Orientierung im Komplexen – damit Sie den Blick frei haben für das, was zählt. Mit Fachwissen, Erfahrung und einem klaren Blick für das Wesentliche stehen wir an Ihrer Seite: unterstützend, vorausschauend und mit dem Anspruch, Ihnen Entscheidungen leichter zu machen. Denn gute Beratung heißt für uns: zuhören, verstehen und mitdenken.
Unser Branchen-Know-How
+ Arztpraxen und Zahnarztpraxen
+ Pflege, Pflegeheime, Pflegedienste
+ Medizinische Versorgungszentren (MVZ) & Apotheken
+ Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Ernährungsberatung, Hebammen, Podologen …)
+ Organisationsentwicklung Mittelstand
Heilberufe im Fokus – Ihre Kanzlei mit dem Plus für den Gesundheitsmarkt
Spezialisierte Beratung für Arztpraxen, Apotheken und MVZs
- Gründung, Übernahme & Nachfolge
- Steuer- & Finanzkonzepte für Heilberufler
- Abrechnung, Vergütung & Praxiscontrolling
- Kooperationsmodelle & Investitionen
e-Rechnung & Co. – Ihre digitale Steuerkanzlei mit dem Plus
Effiziente Prozesse durch digitale Lösungen
- Digitale Belegverarbeitung & Buchhaltung
- Automatisierte Workflows
- Schnelle Kommunikation
- Sicherer Datenaustausch & GoBD-konforme Archivierung
Aktuelles – von uns für Sie
Aufwendungen für Medikament Ozempic im Rahmen einer Behandlung gegen Adipositas nicht nach § 33 EStG abziehbar
Bei der Behandlung der beim Steuerpflichtigen diagnostizierten Adipositas (Fettleibigkeit und Bluthochdruck) mit Ozempic handelte es sich im Streitjahr 2023 um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode i. S. d. § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV. Für...
Verdeckte Gewinnausschüttungen: Keine Anwendung des Abgeltungssteuersatzes!
Die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes auf verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) ist auch dann gem. § 32d Abs. 2 Nr. 4 Halbs. 1 EStG ausgeschlossen, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft durch eine verhinderte Vermögensmehrung gemindert worden ist....
Beiträge zur freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung: Beschränkung Sonderausgabenabzug ist verfassungsgemäß
Der BFH hält es für unbedenklich, dass der Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung, die der (teilweisen) Absicherung von nicht durch die Pflege-Pflichtversicherung gedeckten Kosten dient, eingeschränkt ist. Denn der...