„Steuern“ gilt landläufig als trockenes und eher unverständliches Thema. WIR, das Team der Büttner & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft, möchten Sie davon überzeugen, dass es auch anders sein kann. Mit einem Lächeln auf den Lippen zeigen wir Ihnen, dass Sie und Ihre Belange rund um die Steuern unsere ganze Aufmerksamkeit haben.
Für uns selbstverständlich: wir übersetzen Ihnen das Steuerlatein in eine für Sie verständliche Sprache.
Im Laufe Ihres Arzt-/ Zahnarztlebens erwarten Sie immer wieder neue Herausforderungen. Angefangen vom Studium, weiter über die Anstellung, die Niederlassung und Praxiserweiterung, bis hin zur Praxisübergabe.
Wir helfen Ihnen den Überblick über Ihre steuerlichen Belange und darüber hinaus zu behalten. Dafür stellen wir Ihnen unsere über 20-jährige Erfahrung und Kompetenz und das gewachsene Netzwerk von auf Sie spezialisierten Partnern zur Verfügung. So können wir für Ihre Themen gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung finden.
Lernen SIE uns und unsere Kanzlei kennen und erfahren Sie mehr über alles, was wir auf Ihrem Fachgebiet für Sie leisten können. WIR freuen uns auf SIE.
HauptsitzSuhl |
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Stadelstraße 2 98527 Suhl |
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Telefon | (03681) 39 66 0 |
Fax | (03681) 39 66 12 |
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NiederlassungMeiningen |
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Sachsenstraße 7 98617 Meiningen |
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Telefon | (03693) 87 66 0 |
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BeratungsstelleErfurt |
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Anger 19/20 (Eingang Mühlgasse) 99094 Erfurt |
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Telefon | (0361) 55 06 96 30 |
Hier finden Sie unsere monatlichen Mandantenrundschreiben und Aktuelles aus der Steuerwelt zur Information und zum Herunterladen.
» FAQ zur Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU
» Musterverfahren - Energiepreispauschale: FG Münster bejaht Verfassungsmäßigkeit der Steuerbarkeit
» Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen
» Kindergeld für ein in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachtes Kind
» Zulässigkeit eines elektronisch übermittelten Kindergeldantrags
» Die elektronische Rechnung (eRechnung) kommt ab 01.01.2025
» Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeldbezug ab 01.04.2024
» Doppelte Haushaltsführung bei einer Entfernung von 30 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
» Wohnungsbegriff und Mindestpflegedauer beim Pflegepauschbetrag
» Zeitpunkt des Abschlusses einer energetischen Maßnahme bei Ratenzahlung der Handwerkerleistung
» Energiepreispauschale - Neuigkeiten - Worauf jetzt zu achten ist
» Haushaltsnahe Dienstleistungen: Begriff der Haushaltsnähe
» Zahlungen Pflegebedürftiger an selbst gewählte Pflegepersonen
» Sonderausgabe - Steueränderungen 2024 im Überblick